10839

Gemeinsame Empfehlungen bei der Entwicklung von Leitlinien und Empfehlungen zur Begutachtung von Berufskrankheiten

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  • 2009.10
  • DGUV
  • 16
  • DIN A4
  • Deutsch
  • p010839


Gemeinsame Empfehlung der AWMF und der DGUV in Zusammenarbeit mit der DGAUM und der DGSMP

Entscheidungen in Begutachtungsverfahren zu Berufskrankheiten werden in der Regel auf der Grundlage medizinischer Gutachten von der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung bzw. von den Sozialgerichten getroffen. Die Begutachtung von Berufskrankheiten basiert rechtlich auf den SGB und den entsprechenden Verordnungen. Die Begutachtung von Berufskrankheiten gehört zu den Aufgaben der Fachärzte der zuständigen Fachgebiete, insbesondere von Fachärzten und Fachärztinnen für Arbeitsmedizin als Querschnittsdisziplin für arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Erkrankungen. Vergleichbar liegen umfassende Erfahrungen in der Zusammenführung wissenschaftlicher Erkenntnisse mit verwaltungspraktischen und sozialrechtlichen Anforderungen im Bereich der Sozialmedizin vor.

Vor diesem Hintergrund haben
  • die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) als Dachorganisation der medizinischen Fachgesellschaften und
  • die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Einvernehmen mit der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) als Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung
in Beratungen mit
  • der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und
  • der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP)
folgende Empfehlung zu einem gemeinsamen Vorgehen formuliert. Originäre Aufgabe der wissenschaftlichen Fachgesellschaften ist es, wissenschaftliche Grundlagen für eine evidenzbasierte Ausübung des Faches in der Praxis zu schaffen und diese in adäquater Weise zu formulieren. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Erarbeitung von Leitlinien.
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