DGUV Information 201-055

Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau

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Diese Information ist die Zusammenfassung der überarbeiteten bisherigen Regel „Feuerfestbau“ (BGR 188) und Information „Turm- und Schornsteinbauarbeiten“ (BGI 778). Die Inhalte der Regel und Information wurden in dieser DGUV Information 201-055 entsprechend dem neuen staatlichen und Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.

Diese Information richtet sich in erster Linie an Unternehmer und Führungskräfte und findet Anwendung auf Bauarbeiten an und in baulichen Anlagen und anderen Einrichtungen mit feuerfester Auskleidung sowie auf Bauarbeiten an turmartigen baulichen Anlagen in Massivbauart, die im Endzustand mehr als 20 m hoch sind.

Wichtiger Hinweis:
Seit 01.04.2020 ist bei der BG BAU eine neu gefasste Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) in Kraft. In dieser Publikation wird noch auf die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ in der Textfassung von 1997 verwiesen (Inkraftsetzung für die gesamte BG BAU im Januar 2012). Wir bitten Sie daher für die Inhalte, in denen die alte Fassung der Unfallverhütungsvorschrift genannt wird, die neue DGUV Vorschrift 38 heranzuziehen.

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