DGUV Information 208-044

Automatische Tore im Fluchtweg

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Diese DGUV Information fasst erstmals die Kriterien für die Eignung von kraftbetätigten Toren für den Einbau im Fluchtweg zusammen. Von den Regelungen werden Tore erfasst, deren hauptsächliche Verwendung darin besteht, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder geführt von Personen, zu ermöglichen. Dies betrifft ausschließlich kraftbetätigte Tore.

Tore, die nach dieser Information gebaut sind, haben die technischen Voraussetzungen, in Fluchtwegen, Rettungswegen und als Notausgänge eingesetzt zu werden. Für die bauordnungsrechtlich notwendige „Zustimmung im Einzelfall“ kann diese Informationsschrift zu Grunde gelegt werden. Sie ist eng an die „Richtlinie für Automatische Tore im Rettungsweg“ (AutSchR) des Deutschen Instituts für Bautechnik angelehnt.

Für die Betreiber ist diese DGUV Information insbesondere wichtig, weil derzeit Tore im Fluchtweg betrieben werden, die nicht den technischen Voraussetzungen entsprechen. Diese Tore können im Fluchtfall eine unüberwindliche Barriere darstellen. 

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