Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 29.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.dguv.de/publikationen).

Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Seit 2020 werden barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Insbesondere Teile des Vorschriften- und Regelwerks sowie aktuelle Broschüren sind bereits barrierefrei zugänglich und als diese gekennzeichnet. Ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt und werden schrittweise aufbereitet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: barrierefreiheit@dguv.de.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Die Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache nach BITV 2.0, §4 sind derzeit noch nicht verfügbar. Sobald diese vorliegen, werden sie zeitnah veröffentlicht.


Gebärdentelefon und Service für hörgeschädigte und gehörlose Bürger
Wenn Sie als gehörloser oder hörgeschädigter Bürger oder Bürgerin Fragen zu den Themen der Gesetzlichen Unfallversicherung haben, nutzen Sie am besten unser Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Unsere gehörlosen Mitarbeiterinnen beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache.

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum neuen Gebärdentelefon:
Link-externwww.gebaerdentelefon.de/dguv
Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Informationen in Leichter Sprache
Wir erklären in Leichter Sprache:
Was auf unseren Seiten steht.
Und wie Sie Inhalte finden.
Diese Infos haben wir hier für Sie:
Link-externInformationen in Leichter Sprache

Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.09.2020 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: barrierefreiheit@dguv.de.

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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
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