Verbandbuch
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- Ausgabedatum: 2015.12
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 44
- Format: DIN A5 quer
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p204020
- Bisherige Nummer: BGI/GUV-I 511-1
- Fachbereich: Erste Hilfe
- Sachgebiet: Betriebliches Rettungswesen
- Weitere Broschüren aus dem Sachgebiet
Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistung
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten.
Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt/Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.