Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
DGUV Regel 108-003

Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr

Im Zuge der Rechtsvereinheitlichung wurde das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV überprüft. Die DGUV Regeln 108-003 und 108-004 (bisher BGR 181 und GUV-R 181) sind inhaltlich identisch. Deshalb wurde eine Regel zurückgezogen und die vorliegende Regel beibehalten. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden. Die hier getätigten Aussagen gelten auch für den berufsgenossenschaftlichen Bereich.

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