DGUV Vorschrift 39

Bauarbeiten (Fassung 1997)

Die für Sie gültige Vorschrift erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

Die DGUV Mustervorschrift 39 „Bauarbeiten“ (zuvor GUV-V C22) in der Fassung vom 1. Januar 1997 ist aktuell noch bei einem Teil der Unfallversicherungsträger in Kraft und wird nach Beschluss der Vertreterversammlung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers durch die neue Fassung der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ ersetzt werden. Die neue Fassung ist von der Mitgliederversammlung der DGUV am 27./28 November 2019 beschlossen worden.

Eine Durchführungsanweisung zu dieser Vorschrift  finden Sie hier zum Download.

Zu beziehen bei Ihrem Unfallversicherungsträger.

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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
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