DGUV Grundsatz 315-201

Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten

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 Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Beleuchtung. Bestehende Beleuchtungsanlagen verändern sich im Laufe der Zeit, so dass der Unternehmer regelmäßig prüfen muss, ob die Anforderungen der Technischen Regel noch eingehalten werden. Zu diesem Zweck benötigt der Unternehmer fachkundige Personen. Dieser Grundsatz legt Dauer und Inhalte der Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten fest.

Anmerkung:​
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass es für Unternehmen, Kommunen und andere Arbeitgeber keine generelle Verpflichtung gibt, Personen nach diesem Grundsatz ausbilden zu lassen. Fachkundige Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten wird man durch eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (dazu zählen auch ausgebildete Sicherheitsfachkräfte mit Fachkenntnissen)  oder durch eine Ausbildung nach diesem Grundsatz.

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