DGUV Information 202-108

Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum

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Das Betriebspraktikum ist für Schülerinnen und Schüler oft der erste Kontakt zur Arbeitswelt. Die Schule und der Praktikumsbetrieb sind dabei für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Doch welche Aufgaben und Pflichten entfallen dabei auf die Schule oder den Betrieb? Um bei der Klärung dieser Fragen den Verantwortlichen eine sachbezogene und methodische Hilfestellung zu geben, hat das Sachgebiet „Schulen“ die neue DGUV Information 202-108 „Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum“ erarbeitet. Der Fachbereich „Bildungseinrichtungen“ der DGUV hat ihre Aufnahme in das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV beschlossen.

Zum einen bietet die Schrift grundlegende Informationen zu den Aufgaben der Schulleitung und der Praktikumsleitung. Zum anderen werden auch die Aufgaben des Praktikumsbetriebs beschrieben (u. a. Benennung einer betrieblichen Ansprechperson, Durchführung der Gefähr-dungsbeurteilung oder Unterweisung). Weitere Themen sind der gesetzliche Unfallversiche-rungsschutz sowie einschlägige Vorschriften und Regelungen. Darüber hinaus liefert die Bro-schüre hilfreiche Mustervorlagen für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Betriebspraktikums in Form von Checklisten, Vereinbarungen, Unterrichtsmaterialien oder Formularen. Die Empfehlungen in dieser Informationsschrift ergänzen die schulrechtlichen Regelungen der Länder bezüglich der Aspekte Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum.

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