DGUV Information 207-022

Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege - Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung

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Die DGUV Information 207-022 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege - Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung“ wendet sich an die Unternehmensleitung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie alle diejenigen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützen – unabhängig von der Betriebsgröße. Weiterhin richtet sich diese DGUV Information an die gewählten Vertretungen der Beschäftigten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den betriebsärztlichen Dienst und sonstige mit dem Thema Befasste – bis hin zu den Beschäftigten.

Die Belastung der Lendenwirbelsäule von Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege beim manuellen Bewegen von Menschen ist nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen so hoch, dass ein akuter Handlungsbedarf besteht. Die vorliegende DGUV Information erläutert, wie die Lastenhandhabungsverordnung bezüglich des Bewegens und/oder der Bewegungsunterstützung von Menschen, auch mit Hilfsmitteln, umgesetzt werden kann. Die Schutzziele der Lastenhandhabungsverordnung sind verbindlich. Die in der DGUV Information 207-022 beschriebenen Maßnahmen helfen, diese Schutzziele zu erreichen und bietet Hilfestellung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung.

 

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