DGUV Regel 109-009

Fahrzeuginstandhaltung

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Die DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ richtet sich an alle Unternehmen, die Fahrzeuge instandhalten. Der Begriff Instandhaltung umfasst dabei die Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Fahrzeuge im Sinne der Schrift sind Landfahrzeuge, die betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegt oder gezogen werden. Dazu zählen auch z.B. Agrarmaschinen, Schienenfahrzeuge, und Flurförderzeuge.
Die DGUV Regel 109-009 spiegelt den anerkannten Stand der Technik für alle Bereiche des Fach-gebietes Fahrzeuginstandhaltung wider. Sie beschreibt umfassend konkrete Präventionsmaßnahmen für spezifische Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Arbeitsplätze in der Fahrzeuginstandhaltung.
Gleichzeitig stellt sie die wichtigsten Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kfz-Werkstätten bzw. Werkstätten für o.g. Fahrzeuge in kompakter Form dar.


Änderungen zur letzten Ausgabe September 2006:

  • Seit der letzten inhaltlichen Aktualisierung haben, insbesondere im Bereich der Kraftfahrzeuge (PKW und NFZ), eine Reihe neuer Technologien in der Fahrzeugtechnik Einfluss gefunden.
    Beispielsweise sind hier Leichtbau (Bauteile aus hochfesten Stählen sowie Kohlefasern), alternative Antriebstechnik (Elektrifizierung und Gasantriebe) sowie Sicherheits-, Komfort- und Sekundärsysteme (z.B. Kältemittel in Klimaanlagen, Assistenzsysteme) zu nennen.
    Mit Einzug neuer Technologien erfolgte ebenfalls eine Entwicklung im Umfeld der Fahrzeuginstandhaltung, wie z. B. der Geräte und Maschinen für die Instandhaltung von Fahrzeugen, sowie des Brand- und Explosionsschutzes.
    Die Entwicklungen dieser vorgenannten Faktoren waren ein maßgeblicher Grund für die grundlegende inhaltliche Aktualisierung der DGUV Regel 109-009 und sind bei der aktuellen Überarbeitung eingeflossen.
  • Weiterhin erhielt die Regel eine neue, themenorientierte Struktur und ein Glossar.
  • Aufnahme der DIN EN 16654:2018-04

 

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