DGUV Information 209-054

Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie

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Diese DGUV Information beschreibt Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie. Sie ist dreigliedrig aufgebaut. Im ersten Teil (Abschnitt A) werden grundlegende Anforderungen und Maßnahmen der Biostoffverordnung (BioStoffV) beschrieben, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich sind. Darüber hinaus werden zum besseren Verständnis auch allgemeine mikrobiologische Aspekte ausgeführt.
Im zweiten Teil (Abschnitt B) wird beispielhaft auf typische Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallbranche eingegangen. Die einzelnen Tätigkeitsbereiche sind in der Regel wie folgt gegliedert: eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs, Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV, Gesundheitliche Aspekte, Maßnahmen und ggfs., wo erforderlich, Hinweise zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge und Weiterführenden Literatur. Die beschriebenen Tätigkeiten / Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere wässrige Umlaufsysteme, Instandhaltungsarbeiten, Bereiche der Holzbe- und -verarbeitung und sonstige Bereiche.
Der dritte Teil (Abschnitt C) behandelt Tätigkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs der BioStoffV.

Änderungshinweis zur Vorversion (2005):
Vollständige fachliche Überarbeitung und Neuausrichtung

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