DGUV Regel 113-017

Tätigkeiten mit Explosivstoffen

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Die DGUV ​Regel 113-017 "Tätigkeiten mit Explosivstoffen" wurde redaktionell überarbeitet.

Die Regel enthält Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und Einrichtungen, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Darüber hinaus werden in dieser Regel ergänzende sicherheitstechnische Hinweise und Erläuterungen zur Gefahrstoffverordnung, zur Betriebssicherheitsverordnung sowie zum Sprengstoffgesetz und seinen Verordnungen gegeben.

Neben einem allgemeinen Teil mit übergreifenden Regeln und Hinweisen besteht die Regel aus einem weiteren Teil, in dem spezielle Themen wie "Munition", "Schwarzpulver" oder "Zündstoffe und Anzündmittel" behandelt werden. In den Anhängen finden sich unter anderem ein Muster eines Erlaubnisscheins für Instandsetzungs- oder Änderungsarbeiten sowie Hinweise zu Schutz- und Sicherheitsabständen.

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