DGUV Regel 112-202

Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern

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Die DGUV Regel 112-202 „Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern“ bietet allen Akteuren, die für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten verantwortlich sind, eine umfangreiche Hilfestellung zur Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Stich- und Schnittverletzungen.Verschiedene Arten von Stech- und Schnittschutz-PSA werden in der Regel ausführlich beschrieben und auch Aspekte wie die individuelle Passform sowie der Tragekomfort werden behandelt. Zudem sind Hinweise zur Gebrauchsdauer, hygienischen Maßnahmen sowie zu Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen enthalten, ebenso wie eine Checkliste für die Gefährdungsermittlung. Die Inhalte der DGUV Regeln 112-196 „Benutzung von Stechschutzbekleidung“ und 112-200 „Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern“ sind in die vorliegende DGUV Regel aufgegangen. Diese Regeln wurden somit zurückgezogen.

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