DGUV Regel 101-021

Schornsteinfegerarbeiten

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Die aktualisierte DGUV Regel 101-021 bietet Unternehmerinnen und Unternehmern im Schornsteinfegerhandwerk Hinweise für die sichere und gesunde Durchführung von typischen Schornsteinfegerarbeiten und unterstützt somit bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz. In einzelnen Kapiteln werden dabei die Bereiche Arbeitsorganisation, mechanische und elektrische Gefährdungen, Arbeiten in der Nähe von Funkanlagen, Gefahrstoffe, Arbeiten in Behältern und engen Räumen, Brand- und Explosionsgefährdungen sowie das Thema persönliche Schutzausrüstungen (Anhang 1) behandelt.

Im Vergleich zur letzten Ausgabe der Regel von Oktober 2006 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Aktualisierung der Inhalte entsprechend dem geltenden Vorschriften- und Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger (BetrSichV, TRBS 2121 Allg. Teil und TRBS 2121-2, ArbStättV, DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“).
  •  Aktualisierung des Anhangs mit ausführlichen Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung für Schornsteinfegerarbeiten.
  •    Neues Kapitel „Arbeiten in der Nähe von Funkanlagen“.

 

 

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