DGUV Regel 101-602

Branche Ausbau

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Die DGUV Regel 101-602 „Branche Ausbau“ des Fachbereichs Bauwesen der DGUV bündelt die wichtigsten arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für die Ausbau-Branche und stellt zugleich die hauptsächlichen Gefährdungen für die Beschäftigten sowie Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dar.

In den einzelnen Kapiteln der Regel werden die wesentlichen Gewerke im Ausbau sowie übergreifende Themen, wie z.B. die Verwendung von in der Branche häufig genutzten Arbeitsmitteln, behandelt. Mit kurzen, gut verständlichen Texten und anschaulichen Bildern sprechen die Kapitel insbesondere kleine und mittlere Unternehmen an, die ein umfassendes und gleichzeitig übersichtliches Werk als Grundlage für Ihre Arbeitsschutzaktivitäten benötigen.

Wichtiger Hinweis:
Seit 01.04.2020 ist bei der BG BAU eine neu gefasste Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) in Kraft. In dieser Publikation wird noch auf die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ in der Textfassung von 1997 verwiesen (Inkraftsetzung für die gesamte BG BAU im Januar 2012). Wir bitten Sie daher für die Inhalte, in denen die alte Fassung der Unfallverhütungsvorschrift genannt wird, die neue DGUV Vorschrift 38 heranzuziehen.

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