DGUV Information 215-613

Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Betrieb

7,61 €

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

Die bisherige Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“ wurde von der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ abgelöst. Diese wird durch branchenspezifische DGUV Regeln weitestgehend konkretisiert. Mit der Ablösung ist für die DGUV Information 215-613 der rechtliche Bezug weggefallen. Die Inhalte bieten jedoch weiterhin wertvolle Hilfestellungen für Unternehmerinnen und Unternehmer der Kreditwirtschaft. 

Das federführende Sachgebiet „Kreditinstitute, Spielstätten und Zahlstellen“ der DGUV erarbeitet derzeit eine DGUV Information mit aktuellen Informationen und Rechtsbezügen zur DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“. Mit deren Erscheinen wird die DGUV Information 215-613 zurückgezogen.

Link in Zwischenablage kopiert
A
Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
Anfrage per E-Mail
Xing
LinkedIn