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Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst
DGUV Information 207-206

Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab April 2024.

Die DGUV Information 207 206 „Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst“ weist auf die rechtlichen Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln hin. Sie enthält Empfehlungen, die die Umsetzung von gefahrstoffbezogenen Regelungen in der Praxis erleichtern sollen, informiert über die Desinfektionsmittel, die im Gesundheitsdienst zum Einsatz kommen, und über die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen. Dies umfasst auch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Sie unterstützt damit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Die Information richtet sich an Verantwortliche in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in gesundheitsdienstlichen Einrichtungen und Führungskräfte, die für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Desinfektionsmittel verantwortlich sind, sowie an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Sicherheitsbeauftragte, betriebliche Interessenvertretungen, Beschäftigte sowie an Hygienefachpersonal. Einrichtungen der Veterinärmedizin können die in dieser DGUV Information enthaltenen Ausführungen als Orientierung heranziehen, sofern die Tätigkeiten vergleichbar sind. Wird bei der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass in Arbeitsbereichen außerhalb des Gesundheitsdienstes vergleichbare Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln durchgeführt werden, können die hier beschriebenen Regelungen analoge Anwendung finden.


Änderungen zur letzten Ausgabe Dezember 2016:

  • Titel geändert
  • Neuer Aufbau der Schrift – Bezug auf Factsheets entfällt
  • Aufnahme eines Glossars
  • Aktualisierung Aspekt Schnittstelle Hygiene und Arbeitsschutz
  • Aufnahme der Thematiken „Brand- und Explosionsschutz“ sowie „besonders schutzbedürftige Beschäftigte“
  • Aufnahme neuer Tätigkeiten wie Bettendesinfektion
  • Aufnahme neuer Anhänge wie eine Übersicht zu Inhaltsstoffen in Desinfektionsmitteln, Hinweise zum Tragen von Schutzhandschuhen und Betriebsanweisungsentwürfe 

 

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