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Sehhilfen an Bildschirmgeräten
DGUV Information 250-008

Sehhilfen an Bildschirmgeräten

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Juni 2026.

  • 2026.04
  • DGUV
  • 24
  • DIN A5
  • Deutsch
  • p250008
  • BGI 786


Die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) (v. 18.12.2008, Teil 4, Abs.2, 1) verpflichtet Arbeitgebende, unter bestimmten Bedingungen spezielle Sehhilfen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten - oft auch als Bildschirmarbeitsplatzbrillen bezeichnet - zur Verfügung zu stellen. Diese speziellen Sehhilfen werfen in der betrieblichen Praxis vielfach Fragestellungen auf.
Aus Erfahrung betreffen diese Fragestellungen im Besonderen die Differenzierungen zwischen einer „normalen Alltagsbrille“ bzw. einer speziellen Sehhilfe für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten, die angemessene Höhe der Kosten und gelegentlich auch falsche Erwartungshaltungen, was eine Bildschirmbrille leistet und für wen sie geeignet erscheint.
Diese Information gibt über Indikation und technische Möglichkeiten Auskunft. Sie gibt eine Hilfestellung für die betriebsärztliche Betreuung, für Augenärztinnen und -ärzte und Betriebe. Die Erläuterungen des fachlichen Hintergrundes und der rechtlichen Regelungen geben Orientierung und sollen Missverständnissen vorbeugen. 


Änderungen zur letzten Ausgabe Mai 2017:

  • Diese Ausgabe ist bezüglich Rechtsgrundlagen und rechtlicher Bezüge aktualisiert und redaktionell überarbeitet.

 

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