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Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation
DGUV Information 205-016

Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation

Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Dezember 2024.

Die vorliegende DGUV Information 205-016 „Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation“ gibt Anregungen und Hinweise für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie den sicheren Betrieb von Stützpunkten im Bevölkerungsschutz. Mit den Tätigkeiten in den Stützpunkten sind auch spezifische Gefährdungen verbunden, zum Beispiel durch das Bewegen von Fahrzeugen, den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Desinfektionsmitteln. Diese DGUV Information unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung sicherheitstechnischer und organisatorischer Maßnahmen, um die Anforderungen zu erfüllen, die sich u. A. aus der Arbeitsstättenverordnung, der Gefahrstoffverordnung sowie der Biostoffverordnung und den jeweiligen technischen Regeln ergeben.

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