DGUV Information 213-040

Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser

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Bei der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung wird eine Vielzahl von Chemikalien und Hilfsstoffen eingesetzt, von denen Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für die Umwelt ausgehen (Gefahrstoffe). Eine wichtige Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen ist das Wissen um die möglichen Gefahren, die von diesen Gefahrstoffen ausgehen. In zahlreichen Vorschriften werden Regelungen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen getroffen. Hierzu zählen unter anderem die Gefahrstoffverordnung sowie die einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Mit dieser DGUV Information sollen für Arbeitsplätze im Bereich der Wasseraufbereitung in Bädern – ergänzend zur DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ – die Regelungen speziell für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.

Die DGUV Information 213-040 „Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ wurde im Sachgebiet Gefahrstoffe im Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Bäder im Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege der DGUV überarbeitet und auf den aktuellen Stand des Gefahrstoffrechts gebracht sowie an die aktualisierte Regel „Betrieb von Bädern“ angepasst. Der Beschluss dazu erfolgte im Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie.

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