DGUV Regel 101-023

Forschungstauchen

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Die DGUV Regel 101-023 „Forschungstauchen“ gibt Hilfestellungen für die sichere Durchführung von Forschungstaucheinsätzen, z. B. in den Bereichen Naturschutz, Journalismus, Ingenieurwesen und Archäologie. Die Regel findet keine Anwendung bei Taucharbeiten, die in den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 40 „Taucherarbeiten“ fallen sowie in Bereichen von Hilfeleistungsunternehmen, Feuerwehren und Polizei.

Neben Hinweisen zur Vorbereitung und Durchführung von Tauchgängen sowie zu Anforderungen an die beteiligten Personen sind die so genannten „Austauchtabellen“ im Anhang ein wichtiger Bestandteil der Regel. Die grundlegende Überarbeitung der Regel umfasst folgende Punkte:

  • Änderung des Titels von "Einsatz von Forschungstauchern" zu "Forschungstauchen".
  • Überarbeitung und Ergänzung des Kapitels 1 "Anwendungsbereich".
  • Erweiterung und Überarbeitung des Kapitels 2 "Begriffsbestimmungen".
  • Grundlegende inhaltliche Überarbeitung der Kapitel 2 bis 7.
  • Neustrukturierung der Kapitel 4 "Ausrüstung" und 5 "Betrieb".
  • Neustrukturierung und grundlegende inhaltliche Überarbeitung der Anhänge 1 bis 3; insbesondere Aktualisierung der "Austauchtabelle für Atemluft" (Anhang 1.2).
  • Überarbeitung an verschiedenen Stellen in den Anhängen 4 "Ausbildungsplan" und 5 "Anerkennung von Ausbildungen".
  • Aufnahme eines Anhangs 7 "Arbeitsblatt für Wiederholungstauchgänge".

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