DGUV Information 207-002

Sicherheit und Gesundheit an ausgelagerten Arbeitsplätzen

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Werkstatten für behinderte Menschen (WfbM) sind nach § 219 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Einrichtungen zur Teilhabe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben. Auf ausgelagerten Arbeitsplätzen sollen Beschäftigte einer WfbM im Rahmen einer berufliche Rehabilitation dauernd oder zeitlich befristet in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes außerhalb der Werkstatt eine den Bedingungen des allgemeinen Arbeitslebens nahekommende Beschäftigung durchführen.

Diese DGUV Information beschreibt Aspekte, die bei einem Einsatz von WfbM-Beschäftigten auf ausgelagerten Arbeitsplätzen zu berücksichtigen sind und wie WfbM-Beschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen sicher und effektiv in die Abläufe des aufnehmenden Betriebes eingebunden werden können. Weiterhin werden Handlungshilfen, Dokumente und Checklisten zur Bedarfsermittlung, zur Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten an ausgelagerten Arbeitsplätzen sowie zur Arbeitsgestaltung und notwendigen Unterweisungen angeboten.

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