DGUV Regel 101-601

Branche Rohbau

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Mit der DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ veröffentlicht der Fachbereich Bauwesen der DGUV ein bisher einzigartiges Arbeitsschutzkompendium für Unternehmen, die im Bereich Rohbau tätig sind.

Die Branchenregel erklärt die rechtlichen Vorgaben für Unternehmen, stellt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen mögliche Gefahren dar und bietet praktikable Maßnahmen zum Umgang mit diesen Gefahren an. Das Themenspektrum reicht dabei von grundsätzlichen Themen wie Absturz, Gefahrstoffe oder persönliche Schutzausrüstungen, über die sicherheitsgerechte Verwendung von Arbeitsmitteln wie Leitern, Gerüste oder verschiedene Maschinenarten bis zu einzelnen Gewerken wie Mauerarbeiten, Fassadenbau oder Zimmerarbeiten. Trotz dieser umfassenden Behandlung des Arbeitsschutzes im Bereich Rohbau hat die Regel einen überschaubaren Seitenumfang und erleichtert damit die Anwendung für die Verantwortlichen.

Abgerundet durch anschauliche Bilder, schnell verständliche Texte und Praxistipps ist die Branchenregel ein ideales Präventionswerkzeug für Unternehmer und Unternehmerinnen aus der Branche Rohbau.

Wichtiger Hinweis:
Seit 01.04.2020 ist bei der BG BAU eine neu gefasste Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) in Kraft. In dieser Publikation wird noch auf die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ in der Textfassung von 1997 verwiesen (Inkraftsetzung für die gesamte BG BAU im Januar 2012). Wir bitten Sie daher für die Inhalte, in denen die alte Fassung der Unfallverhütungsvorschrift genannt wird, die neue DGUV Vorschrift 38 heranzuziehen.

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