DGUV Regel 115-401

Branche Bürobetriebe

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In Deutschland sind ca. 18 Mio. Beschäftigte an einem Büroarbeitsplätzen tätig, d.h. fast die Hälfte aller Erwerbstätigen arbeiten im Büro und sind damit Bestandteil unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Dabei sind Büroarbeitsplätze nicht nur in klassischen Verwaltungsbetrieben wie Banken und Versicherungen anzutreffen, sondern in nahezu allen Branchen unserer Wirtschaft.

Im Bereich der Büroarbeitsplätze stehen weniger Unfallgeschehen und Berufskrankheiten-Aufkommen im Vordergrund, als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Ausfallzeiten in diesem Bereich sind geprägt durch physische Erkrankungen, wie z. B. Muskel- und Skeletterkrankungen.

Die Branchenregel Bürobetriebe wendet sich an alle Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Durch diese Branchenregel soll den Unternehmen ein ganzheitlicher Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger zur Verfügung gestellt werden. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen für in Bürobetrieben typische Arbeitssituationen, Tätigkeiten und Arbeitsplätze aufgezeigt. Insbesondere die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ werden konkretisiert und es werden Anregungen für eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis gegeben. Dabei ist dem Stand der Technik, Arbeitswissenschaft und Arbeitsmedizin Rechnung getragen.

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