BK-Report 1/2022 - Ermittlung der Benzo(a)pyren-Dosis (BaP-Jahre)
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- Ausgabedatum: 2022.05
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 122
- Format: DIN A4
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p022164
Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege sowie Lungenkrebs- und Kehlkopfkrebs, verursacht durch die arbeitsbedingte Einwirkung polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK), können unter folgenden Berufskrankheiten-Nummern (BK-Nr.) anerkannt werden:
• BK-Nr. 1321„Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo[a]pyren-Jahren [(μg/m³) x Jahre]“,
• BK-Nr. 4113 „Lungenkrebs und Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo[a]pyren-Jahren [(μg/m³) x Jahre]“,
• BK-Nr. 4114 „Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 % nach der Anlage 2 entspricht“.
Bei der Arbeitsanamnese in Ermittlungsverfahren zu diesen BK-Nummern erstreckt sich die Recherche aufgrund der langen Latenzzeiten auf lange zurückliegende Arbeitsplatzverhältnisse und Tätigkeiten. Der in der 3. Auflage vorliegende BK-Report „Ermittlung der Benzo[a]pyren-Dosis (BaP-Jahre)“ soll den Unfallversicherungsträgern bei der Erstellung der qualifizierten Arbeitsanamnese gezielte Hinweise zu PAK-Expositionen an nicht mehr vorhande¬nen und auch nicht mehr reproduzierbaren Arbeitsplätzen liefern. Die hier aufgeführten Expositionsdaten stammen überwiegend aus der Expositionsdatenbank MEGA des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Weiterhin werden die Vorgaben für die qualifizierte Ermittlung der BaP-Jahre zusammenfassend dargestellt. Beiträge über das Vorkommen von PAK, Messverfahren sowie gesetzliche Regelungen wie Grenzwerte und Einstufungen runden den Report ab. Die in diesem BK-Report zusammengestellten Hinweise sollen das Feststellungsverfahren beschleunigen und eine einheitliche Beurteilungspraxis sicherstellen. Grundlage der Ausführungen ist die Handlungsempfehlung „Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im Berufskrankheitenverfahren“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV, Stand: Mai 2021).