DGUV Information 201-012

Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien

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In der DGUV Information 201-012 wird das Anerkennungsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung für sogenannte „emissionsarme Verfahren“ nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ beschrieben. Damit sind solche Verfahren gemeint, durch die die Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz im Schichtmittelwert unter 10.000 Fasern /m³ liegt.
Weitere Informationen zu dem Thema sowie die aktuell anerkannten Verfahren sind auf der folgenden Webseite zu finden:
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/index.jsp

 

 

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