DGUV Information 205-021

Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst

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Die DGUV Information 205-021 wrude redaktionell überarbeitet, aktualisiert und der neuen DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ angepasst. Die Information beschreibt als Hilfsmittel bei der eigenverantwortlichen Auswahl geeigneter Maßnahmen die Gefährdungsbeurteilung. Mit ihrer Hilfe soll einerseits Sicherheit und Gesundheitsschutz der Feuerwehrangehörigen gewährleistet werden. Andererseits soll sie den verantwortlichen Personen helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Nach § 3 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sowie die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Über die Form der Dokumentation können die Verantwortlichen frei entscheiden. Die folgende ausfüll- und speicherbare Tabelle im PDF-Format kann als Hilfestellung für eine Dokumentationsvorlage dienen. Hier zum Download

 

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