FBFHB-013: Schutzmaßnahmen bei der Benutzung von Plasmaschneidgeräten in der Feuerwehr und den Hilfeleistungsorganisationen
Ausschließlich als PDF zum Download erhältlich.
- Ausgabedatum: 2026.03
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 3
- Format: DIN A4
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p021390
- Fachbereich: Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz
- Sachgebiet: Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen
- Weitere Broschüren aus dem Sachgebiet
Die DIN 14555-3:2025-11 „Rüstwagen“ sieht das Mitführen eines Plasmaschneidgerätes vor. Beim Plasmaschneiden entstehen hohe Temperaturen, Funken und umherspritzendes glühendes Material, stark gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe und Stäube sowie starke UV- und IR-Strahlung. Die eingesetzten Einsatzkräfte unterliegen hierbei der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV). Die aus der GefstoffV und anderen damit verknüpften Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln resultierenden Verpflichtungen für Unternehmer und Unternehmerinnen müssen daher berücksichtigt werden.