Neu
FBFHB-013: Schutzmaßnahmen bei der Benutzung von Plasmaschneidgeräten in der Feuerwehr und den Hilfe
21390

FBFHB-013: Schutzmaßnahmen bei der Benutzung von Plasmaschneidgeräten in der Feuerwehr und den Hilfeleistungsorganisationen

Ausschließlich als PDF zum Download erhältlich.

Die DIN 14555-3:2025-11 „Rüstwagen“ sieht das Mitführen eines Plasmaschneidgerätes vor. Beim Plasmaschneiden entstehen hohe Temperaturen, Funken und umherspritzendes glühendes Material, stark gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe und Stäube sowie starke UV- und IR-Strahlung. Die eingesetzten Einsatzkräfte unterliegen hierbei der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV). Die aus der GefstoffV und anderen damit verknüpften Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln resultierenden Verpflichtungen für Unternehmer und Unternehmerinnen müssen daher berücksichtigt werden.

Link in Zwischenablage kopiert
A
Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
Anfrage per E-Mail
Xing
LinkedIn