DGUV Information 207-029

Einsatz von Ozon in Bäderbetrieben

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Ozon wird zur Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser eingesetzt. Ozon kann nur in Betrieben vor Ort hergestellt werden und fällt in den Geltungsbereich der EU-Biozid-Verordnung. Für die Herstellung und Umgang mit dem Biozid Ozon sind daher besondere Sicherheitsanforderungen erforderlich. Um ein sicheres Arbeiten mit Ozon auch künftig zu gewährleisten, erstellt das Sachgebiet Bäder eine eigene Informationsschrift.
Mit dieser Informationsschrift sollen Betreiber, Arbeitnehmer und Planer von Ozonanlagen über die vom Ozon ausgehenden Gefahren sensibilisiert werden. Weiterhin erhalten diese eine Zusammenstellung von wichtigen Anforderungen für einen sicheren Betrieb von Ozonanlagen in Schwimmbädern.

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