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FBFHB-040: Konkretisierung der Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen für Brandschutzbeauftragte
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FBFHB-040: Konkretisierung der Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen für Brandschutzbeauftragte

Ausschließlich als PDF zum Download erhältlich.

Wer die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten gemäß des gemeinsamen Richtlinienwerkes der DGUV, des VdS und vfdb durchführen möchte und sich auf dieses beruft, muss nachweisen, dass er entweder zu den in der DGUV Information 205-003 ausdrücklich genannten Ausbildungseinrichtungen gehört oder als gleichermaßen qualifiziert gilt. Diese Fachbereich AKTUELL konkretisiert die Anforderungen an eine Ausbildungseinrichtung gemäß des gemeinsamen Richtlinienwerkes.

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