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Benutzung von Fuß- und Knieschutz
DGUV Regel 112-191

Benutzung von Fuß- und Knieschutz

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Februar 2026.

Die DGUV Regel 112-191 wurde umfassend überarbeitet und bietet in der neuen Ausgabe ein noch umfassenderes Werk zur Auswahl und zur Benutzung von Fußschutz und Knieschutz. Neben essenziellen Informationen zu Sicherheitsschuhen werden auch speziellere Themen, z.B. orthopädischer Fußschutz, behandelt. Insgesamt 11 Anhänge bieten zusätzliche Praxishilfen.  

Unter anderem diese Neuerungen wurden umgesetzt:

  • Die Inhalte wurden entsprechend der Änderungen in den entsprechenden europäischen und nationalen Regelwerken angepasst.
  • Die sicherheitstechnisch relevanten Veränderungen aus den Fuß- und Knieschutznormen wurden eingearbeitet.
  • Die Berechnung der Risikoprioritätszahl wurde gestrichen, da diesbezüglich eine Leitlinie der DGUV vorliegt.
  • Die auf die Unfallversicherungsträger bezogene Beispielsammlung wurde entfernt. Stattdessen wird im Anhang 2 auf die tätigkeitsbezogene Beispielliste auf der Internetseite des Sachgebietes Fußschutz des Fachbereichs PSA der DGUV verwiesen.
  • Aufnahme der Schuhe zum Schutz vor Chemikalien.
  • Aufnahme der Schuhe zum Schutz vor Risiken in Gießereien.
  • Aufnahme der Schuhe zum Schutz vor Risiken beim Schweißen und verwandten Verfahren.
  • Es werden Verschleißmerkmale und Beschädigungen definiert, die eine sichere Benutzung von Fuß- und Knieschutz ausschließen (Ablegereife).
  • Empfehlungen für die Auswahl von Fuß- und Knieschutz für ausgewählte Arbeitsbereiche wurden aufgenommen.
  • Als Anlagen sind Muster-Betriebsanweisungen für Fuß- und Knieschutz enthalten.
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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
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