DGUV Regel 115-402

Branche Call Center

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Call Center sind ein wesentlicher Bestandteil unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Call Center sind entweder eigenständige Unternehmen der Branche Call Center oder häufig auch eigenständigen Abteilungen in anderen Unternehmen. Die Branchenregel Call Center wendet sich an beide Formen von Call Center.

Durch diese Branchenregel soll den Unternehmen ein ganzheitlicher Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger zur Verfügung gestellt werden. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen für in Call Centern typische Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Arbeitsplätze aufgezeigt. Insbesondere Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) (zukünftig nur noch Arbeitsstättenverordnung) und der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ werden konkretisiert und auf die die spezifischen Themen der Branche „Call Center“ abgestimmt.

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