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Evaluation der revidierten Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung (Aus der Arbeit des IAG Nr. 3132)
22588

Evaluation der revidierten Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung (Aus der Arbeit des IAG Nr. 3132)

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  • 2024.06
  • DGUV
  • 2
  • DIN A4
  • Deutsch
  • p022588


Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben nach § 14 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) den gesetzlichen Auftrag, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Unternehmen und Einrichtungen dürfen nur solche Personen als Ersthelfende benennen und einsetzen, die durch eine von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stelle ausgebildet wurden und sich mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
2015 wurde die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung neu ausgerichtet: Die Ausbildung wurde von 16 auf neun Lehreinheiten gestrafft und die Fortbildung von acht auf neun Lehreinheiten ausgeweitet. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben das IAG beauftragt, sowohl die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung als auch das System der Ersten Hilfe in Betrieben und Bildungseinrichtungen zu evaluieren.
Das Infoblatt in der Reihe „Aus der Arbeit des IAG“ beschreibt Hintergründe, Vorgehen und Ergebnisse in kompakter Form.

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