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Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische

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  • 2019.07
  • DGUV
  • 8
  • DIN lang
  • Deutsch
  • p010763


Seit Dezember 2017 gelten nach TRGS 900 neue Gruppengrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische (Lösemittelkohlenwasserstoffe). Auf der Basis der Gruppengrenzwerte ist mit der RCP-Formel (RCP = reciprocal calculation procedure) der für die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 zugrunde zu legende Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für ein Kohlenwasserstoffgemisch zu berechnen. Die Berechnung des für das Kohlenwasserstoffgemisch spezifischen AGW nach der RCP-Formel hat der Hersteller vorzunehmen. Der AGW ist im Sicherheitsdatenblatt des Produkts anzugeben. Anwender von Kohlenwasserstoffgemischen müssen ggf. ebenfalls einen neuen AGW berechnen, wenn sie z. B. mit kohlenwasserstoffhaltigen Verdünnern arbeiten. Das Faltblatt erläutert die Grundlagen für die Berechnung des AGW und enthält ein Schema, nach dem sich der anzuwendende AGW ermitteln lässt. Ferner werden Hinweise zur Anwendung der AGW bei der Gefährdungsbeurteilung gegeben. Kohlenwasserstoffgemische finden sich z. B. in Farben, Lacken, Klebstoffen, Reinigungs- sowie Extraktionsmitteln und werden zum Entfetten eingesetzt.

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