21387

Das GHS-Spaltenmodell 2020 - Eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung

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  • 2020.02
  • DGUV
  • 8
  • DIN A5
  • Deutsch
  • p021387


Die Gefahrstoffverordnung fordert vom Arbeitgeber u. a.:
§ 6 (1) Gefahrstoffverordnung:
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: ... 4. Möglichkeiten einer Substitution ...

§ 7 (3) Gefahrstoffverordnung:
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 vorrangig eine Substitution durchzuführen. Er hat Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind.

Die Broschüre gibt Hilfestellungen zur Substitutionsprüfung.

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