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Faserjahre (BK-Report 1/2013)

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  • 2013.04
  • DGUV
  • 224
  • DIN A5
  • Deutsch
  • p012113


Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 18. Dezember 1992 wurde die BK-Nr. 4104 um die Alternative erweitert, dass ein Lungenkrebs auch dann durch Asbest verursacht sein kann, wenn die Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren nachgewiesen wird. Im Rahmen der BK-Feststellungsverfahren haben die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) dazu in den meisten Fällen lange zurückliegende Asbestfaserstaubeinwirkungen zu prüfen.

Da für viele Tätigkeiten und Arbeitsplätze keine validen Messergebnisse vorliegen, gründete der damalige Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) 1992 einen interdisziplinären Arbeitskreis, der die Beurteilung der früheren Asbestfaserstaubexposition möglich machen sollte. Neben Daten aus der Literatur wurde im Wesentlichen auf die Messdatendokumentation MEGA des damaligen BIA – Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit zurückgegriffen. Die vom Arbeitskreis erarbeiteten einheitlichen Messkriterien und Vorgaben für die qualifizierte Ermittlung der Faserjahre wurden im BK-Report „Faserjahre" zusammenfassend dargestellt.

Der Report soll die UV-Träger sowohl bei der Erstellung der qualifizierten Arbeitsanamnese als auch bei der Beurteilung der anspruchsbegründenden Tatsachen im Rahmen der arbeitstechnischen Aspekte der Kausalitätsprüfung unterstützen und Hinweise zur wahrscheinlichen Asbestfaserstaubexposition an nicht mehr vorhandenen und auch nicht mehr reproduzierbaren Arbeitsplätzen geben. Er bietet den UV-Trägern Hilfestellung für eine einheitliche Verwaltungspraxis und Rechtsanwendung bei den Feststellungsverfahren.

Die in diesem Bericht angegebenen Konzentrationswerte sind in mehrfacher Hinsicht zur sicheren Seite (Worst-case-Annahmen) ermittelt worden.

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