12349

IFA Report 5/2015: Gefährdungsbeurteilung der Hand-Arm-Vibration bei der Waldarbeit mit Motorkettensägen

Nur online als PDF zum Download erhältlich.

  • 2015.07
  • 2015.11
  • DGUV
  • 34
  • DIN A4
  • Deutsch
  • p012349


Gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung kann die Gefährdungsbeurteilung derzeit nach mehreren Verfahren erfolgen, z. B. auf der Grundlage von Messungen oder Schätzungen unter Heranziehung von Herstellerangaben. Ziel der Untersuchung in diesem Report war es, die Gefährdungsbeurteilung für die intensive Nutzung der Motorkettensägen bei der Holzernte zu verbessern. Dazu fanden systematisch Praxismessungen bei Baumfällarbeiten an 30 Bäumen unter typischen Arbeits- und Betriebsbedingungen statt. Berücksichtigt wurden die Einflussbedingungen Holzart, Arbeitsvorgänge, Maschinen und Bedienperson. Artefakte, die bei Langzeitmessungen entstehen, wenn beispielsweise eine Hand den Griff nicht berührt, wurden mit einer Videokamera am Arbeitsschutzhelm erfasst und später eliminiert. Die Ergebnisse zeigen bei allen Untersuchungen, dass höhere Belastungen am vorderen Griff (Seitengriff) der Motorkettensäge auftraten. Ebenso lag die durchschnittliche Belastung bei Fichten höher als bei Buchen. Die Herstellerangabe für den Schwingungsgesamtwert des untersuchten Maschinentyps von ahv = 3,5 m/s² mit dem Ungenauigkeitsfaktor K = 2,0 m/s² nach DIN EN 12096 deckt einen Überlappungsbereich von 1,5 bis 5,5 m/s² ab. Dies bedeutet, dass 95 % aller auftretenden Werte unterhalb von 5,5 m/s² liegen. Die gemessenen Maximalwerte liegen jedoch im Bereich von 4,1 bis 6,1 m/s². Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Herstellerangabe – wenn man die Ungenauigkeit nicht berücksichtigt – die Gefährdung unterbewertet wird. Es besteht somit Handlungsbedarf, um in der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung den Vertrauensbereich der Herstellerangabe bei der Gefährdungsanalyse genauer zu berücksichtigen. Die Untersuchungen fanden auf Initiative des Sachgebietes "Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung" im DGUV Fachbereich "Verkehr und Landschaft" statt. Sie wurden vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) unter Federführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sowie mit Unterstützung des Forstlichen Bildungszentrums für Waldarbeit und Forsttechnik, Arnsberg, durchgeführt.
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