DGUV Grundsatz 311-002

Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme

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Der DGUV Grundsatz 311-002 richtet sich an die Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften, er definiert die gemeinsamem Grundlagen für die Beratung zu und die Begutachtungen von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb (AMS). Er behandelt sowohl den eigentlichen Beratungs- und Begutachtungsprozeß als auch die Anforderungen, die an die AMS-Beraterinne und -Berater, die AMS-Begutachter und -Begutachterinnen sowie an den UV-Träger gestellt werden.

Die Neuausgabe 2022 wurde redaktionell überarbeitet und um die folgende Punkte gegenüber der Ausgabe 2015 erweitert: 

  • Integration der Norm DIN ISO 45001 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ als optionale „Mit-Begutachtung“
  • Berücksichtigung aktueller Anforderungen des Datenschutzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung
  • Aufnahme der etablierten externen Überwachung der AMS Begutachtungsstellen mittels Cross-Audits
  • Berücksichtigung der Inhalte der DGUV-Seminare für die Qualifizierung von Personen, die AMS-Beratungen und -Begutachtungen durchführen
  • Konkretisierung der Stichprobenregelung zur Begutachtung von Unternehmen mit mehreren Standorten
  • Beschreibung der Abstimmung zwischen UV-Trägern für die Begutachtung eines AMS, dessen Geltungsbereich Mitgliedsbetriebe mehrerer UV-Träger umfasst
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