DGUV Grundsatz 312-906

Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen

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Persönliche Absturzausrüstungen müssen als PSA, die gegen Lebensgefahr schützen soll, regelmäßig von sachkundigen Personen auf Ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Der überarbeitete DGUV Grundsatz 312-906 beschreibt sowohl die persönlichen Anforderungen an sachkundige Personen für diese PSA als auch die theoretischen und praktischen Inhalte, die Bestandteil der Qualifizierung und Fortbildung der Sachkundigen sein sollten.

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