DGUV Grundsatz 310-001

Qualifizierung von Aufsichtführenden im Zeltbau

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Dieser DGUV Grundsatz beschreibt die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau mit dem Ziel, dass diese nach ihrer Ausbildung über die erforderlichen Kenntnisse für ihre verantwortungsvolle Aufgabe verfügen. Um die Forderungen der DGUV Vorschrift 42 „Zelte und Tragluftbauten“ zu erfüllen, muss die Ausbildung nach diesem DGUV Grundsatz erfolgen

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