DGUV Grundsatz 310-009

Qualifizierung von Aufsichtführenden für technisch schwierige Fliegende Bauten

Nur online als PDF zum Download erhältlich.

Dieser DGUV Grundsatz beschreibt die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende für den Aufbau, Abbau, die Verladearbeiten und den Betrieb von technisch schwierigen Fliegenden Bauten mit dem Ziel, dass diese nach ihrer Ausbildung über die erforderlichen Kenntnisse für ihre verantwortungsvolle Aufgabe verfügen.
Um die Forderungen der DGUV Vorschrift 19 „Schausteller- und Zirkusunternehmen“ zu erfüllen, muss die Ausbildung nach diesem DGUV Grundsatz erfolgen.

Link in Zwischenablage kopiert
A
Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
Anfrage per E-Mail
Xing
LinkedIn