DGUV Grundsatz 300-002

Grundsätze für die Beratung auf Messen

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  • 2015.10
  • DGUV
  • 12
  • DIN A5
  • Deutsch
  • p300002
  • BGG/GUV-G 901


Die Messeberatung ist Teil der Beratung von Herstellern durch die Fachbereiche der DGUV mit ihren Sachgebieten. Durch das Angebot der Beratung der Aussteller hat die Unfallversicherung die Möglichkeit, gezielt im Vorfeld der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt auf diese einzuwirken und dadurch dazu beizutragen, dass nur sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen in den Betrieben und Bildungseinrichtungen zum Einsatz kommen.

Der aktualisierte DGUV Grundsatz 300-002 „Grundsätze für die Beratung auf Messen“ beschreibt die Aufgaben und Maßstäbe für die Beratung der Aussteller auf Messen durch die gesetzliche Unfallversicherung und ersetzt den DGUV Grundsatz 300-002 „Grundsätze für Messekommissionen“ vom September 2009.

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