DGUV Information 213-501

Verfahren zur Bestimmung von Acrylnitril

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Die DGUV Information 213-501 beinhaltet zwei von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentration von Acrylnitril in der Luft in Arbeitsbereichen. Das neu aufgenommene Verfahren 04 beschreibt die Probenahme mittels Pumpe und Adsorption an Chromosorb 106 und die gaschromatographische Bestimmung nach Thermodesorption. Das Verfahren eignet sich für die Überwachung der derzeitigen Akzeptanzkonzentration von 0,26 mg/m³ und der Toleranzkonzentration von 2,6 mg/m³ des in die krebserzeugende Kategorie 1B eingestuften Stoffes Acrylnitril.

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