DGUV Information 214-033

Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen

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Änderung Juli 2022: Im Anhang 2 Pkt.3: „Die Durchfahrtshöhe ist zu gering (mind. Fahrzeughöhe zzgl. 0,3 m)“

Der Einsatz von Abfallsammelfahrzeugen ist ohne Gefährdung von Personen und Sachen nur möglich, wenn Straßen und Fahrwege die erforderlichen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Unzureichende Koordination bei der Bauplanung und bei der Ausschreibung von Aufträgen zur Sammlung von Abfällen führen immer wieder zu tragischen Unfällen und zu Ärgernissen für die Anlieger und Anliegerinnen. Besonders das Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen auf ungeeigneten Straßen kann eine tödliche Gefahr für die Beschäftigten der Müllabfuhr sowie für Passanten und hier gerade für Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen bedeuten.
Die Broschüre enthält neben einer kompakten Zusammenstellung der wesentlichen Anforderungen an Straßen und Fahrwege wichtige Hinweise zu Verantwortlichkeiten und zur Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Betreiber von Abfallsammelfahrzeugen.

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