DGUV Information 211-005

Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes

Diese DGUV Information ist nicht mehr aktuell und wird derzeit überarbeit.

Derzeit erarbeitet die DGUV eine Neufassung der Regel 100-001 „Grundlagen der Prävention“ zur DGUV Vorschrift 1. Dabei wird auch das Thema Unterweisungen, wenn auch nicht grundlegend, so doch in einigen Aspekten neu bzw. anders geregelt werden. Die Publikation dieser Neufassung ist für Ende 2024 bzw. Anfang 2025 geplant.
Da die DGUV Information 211-005 mit dem Thema Unterweisungen ein Thema vertiefen soll, das in der DGUV Regel 100-001 geregelt wird, kann die DGUV Information 211-005 aufgrund der Hierarchie der DGUV Schriften, erst nach Erscheinen der DGUV Regel 100-001 in einer überarbeiteten Fassung publiziert werden. Dies ist nach derzeitigem Stand für die zweite Jahreshälfte 2025 geplant.

Bis dahin behält die derzeitige Fassung der DGUV Information 211-005 „Unterweisung“ ihre Gültigkeit und kann mit entsprechender Umsicht in der betrieblichen Praxis eingesetzt werden.

Weitere ergänzende Hilfestellungen zum Thema Unterweisungen bieten z.B. die folgenden aktuellen Schiften:

Link-internFBORG-001: Untersuchung von Methoden und Instrumenten zur nachhaltigen Verbesserung der betrieblichen Verhaltensprävention durch Unterweisung
Link-internSelbstcheck als Auswahlhilfe für elektronische Hilfsmittel für die Unterweisung (Aus der Arbeit des IAG Nr. 3094)
Link-internFBORG-004: Unterweisung im Homeoffice
Link-internIAG Report 1/2017: Erfolgsfaktoren für Arbeitsschutzunterweisungen - Identifikation und Messung

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