Lagerung von Gefahrstoffen
DGUV Information 213-084

Lagerung von Gefahrstoffen

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Lager sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die dazu bestimmt sind, in ihnen Gefahrstoffe zu lagern. Hierzu zählen auch Container oder Schränke. Die DGUV Information 213-084 „Lagerung von Gefahrstoffen“ soll Betreiberinnen, Betreibern, Planern und Planerinnen von Lagern dabei helfen, Gefahrstoffe sicher zu lagern. Grundlage ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Diese konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.

Als Basisschrift bietet die DGUV Information 213-084 „Lagerung von Gefahrstoffen“ eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Aspekte, die rund um die Lagerung von Gefahrstoffen relevant sind: Verantwortlichkeiten im Lager, Genehmigungen, Gefährdungsbeurteilung, Kennzeichnung, Kleinmengen, Verpackungen und Lagereinheiten, Organisatorische Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Lagerordnung, Betriebsanweisungen, Unterweisung, Hygiene, PSA, Zugangsberechtigung,  Prüfungen, …), Gestaltung des Lagers und der Lagereinrichtungen, Verkehrswege, Wareneingang, Notfallorganisation, Lagerung von Gasen unter Druck

Ein Anhang mit Punkten, die bei einer Lagerbegehung zu beachten sind, rundet die Schrift ab.

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