Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten
DGUV Information 211-039

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

Zurzeit nicht verfügbar.

Diese Schrift ist vorübergehend nicht verfügbar. Die im Mai 2025 novellierte Fassung des §22 SGB VII ändert die Voraussetzungen für die Pflicht und insbesondere für die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten im Betrieb. Dementsprechend muss auch die DGUV Vorschrift 1 an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden.

Die DGUV Information 211-039 wird derzeit an die neue Rechts- und Vorschriftengrundlage angepasst. Die Veröffentlichung der Neufassung dieser Schrift wird zeitnah zur Inkraftsetzung der Neufassung der DGUV Vorschrift 1 erfolgen.

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