Versuchstierhaltung
DGUV Information 213-108

Versuchstierhaltung

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Die DGUV Information 213-108 richtet sich an Betreiber und Betreiberinnen Versuchstierhaltungen und alle anderen Personen, die für den Betrieb wissenschaftlicher Tierhaltungen verantwortlich sind.

Versuchstierhaltungen unterstützen tierexperimentelle Forschungsprogramme im Bereich der gesamten biomedizinischen Forschung (Grundlagenforschung, medizinische Forschung Mensch und Tier) durch die Bereitstellung der für die Forschung benötigten Tiere unterschiedlicher Spezies, damit qualitativ hochwertige und wissenschaftlich einwandfreie Ergebnisse erzielt werden können. Als wichtige Zielvorgaben bestehen daher für Versuchstierhaltungen die Gewährleistung der institutionellen Bedürfnisse durch sorgfältige, detaillierte vorausschauende Planung sowie die Erfüllung gesetzlicher Auflagen im Hinblick auf die Anforderungen zum Schutz von Tieren, Beschäftigten und Umwelt. Unabdingbar ist auch eine artgerechte Tierhaltung unter Berücksichtigung hygienischer Aspekte in effizienten und benutzerfreundlichen Haltungssystemen/-einrichtungen.

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