Viren - Eingruppierung biologischer Arbeitsstoffe
DGUV Information 213-088

Viren - Eingruppierung biologischer Arbeitsstoffe

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Viren sind sehr kleine infektiöse Partikel. Sie bestehen lediglich aus einem Genom, das durch Proteine, manchmal zusätzlich durch Lipidmembranen, gegen die Außenwelt geschützt ist. Der Begriff Virus stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Gift; das extrazelluläre, infektiöse Viruspartikel wird auch als Virion bezeichnet. In freier, zellungebundener Form sind Viren nicht lebendig. Sie sind jedoch biologisch aktiv und können sich in Wirtszellen unter Nutzung der darin vorhandenen molekularen Bausteine vermehren. Die DGUV Information 213-088 „Sichere Biotechnologie – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: „Viren“ wurde vom Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ nach Beratung in dem unten genannten wissenschaftlichen Beraterkreis erstellt. Sie wurde an den aktuellen Beratungsstand in der EU-Kommission und im ABAS angepasst. Die Liste der Einstufung der Viren in Gefahrenklassen aus Kapitel 9 wird in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Einstufung von Viren in Risikogruppen“ (TRBA 462) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ veröffentlicht.

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